AGB Fahrzeugvermietung
1. Allgemeines
Das umseitig beschriebene Fahrzeug wird unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit vermietet. Die Odenwald Garage ist berechtigt, bei einem
technischen Defekt oder bei einer verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs durch einen Vormieter, einen anderen Termin anzusetzen oder ein
gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Abweichungen von der Ausstattung begründen keinerlei Ansprüche des Mieters.
Die Mietsache wird von der Odenwald Garage auf ordnungsgemäßen Zustand ohne Mangel für den Zeitpunkt der Übergabe an die Mieter überprüft
(Übergabeprotokoll).
Sofern Mängel (beispielsweise Karosserieschäden) vorhanden sind, werden diese im Vertrag gesondert bezeichnet.
Gleichwohl sind die Mieter verpflichtet, die Mietsache bei der Übergabe auf ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen und sich von der
Unversehrtheit der Plomben, dem Stand des Kilometerzählers, dem Vorhandensein des vollständigen Werkzeugs, der Wagenpapiere, des
Warndreiecks, des Verbandskastens, des Reserverades und des bei Übergabe vollen Tankinhaltes zu überzeugen. Die Mieter sind verpflichtet,
etwaige Abweichungen hiervon sowie äußerlich erkennbare Mängel der Odenwald Garage jeweils unverzüglich anzuzeigen.
Kraftstoffkosten gehen zu Lasten der Mieter. Die Mieter haben das Fahrzeug vollgetankt zurückzugeben. Anderenfalls ist die Odenwald Garage
berechtigt, den Mietern die bei der Volltankung entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.
2. Besondere Pflichten der Mieter
2.1. Allgemeines
Die Mieter sind verpflichtet, das Kraftfahrzeug schonend zu behandeln und alle für die Benutzung eines Kraftfahrzeuges bestehenden
Vorschriften und Gesetze sorgfältig zu beachten. Bei gewerblicher Warenbeförderung haben sich die Mieter an die Bestimmungen des
Güterkraftverkehrsgesetzes zu halten. Ist das Kraftfahrzeug mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet, so werden hiermit die Mieter ausdrücklich
auf die gesetzliche Verpflichtung zur Benutzung dieses Fahrtenschreibers hingewiesen. Die Mieter sind verpflichtet, das Motoröl und
Kühlwasser in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren und gegebenenfalls aufzufüllen.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie eine Versicherungskarte befinden sich als Kopie im Fahrzeug, werden diese jedoch im Original
benötigt (beispielsweise für Auslandsfahrten) können diese beim Vermieter gegen Unterschrift empfangen werden.
2.2. Führungsberechtigung
Das Fahrzeug darf nur von den Mietern, deren angestellten Berufsfahrern und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden. Die
Mieter haben das Handeln des jeweiligen Fahrers wie eigenes zu vertreten. Die Mieter haben eigenverantwortlich zu prüfen, ob diejenigen
Personen, welchen sie das Fahrzeug überlassen und auch überlassen dürfen, die zum Führen des Fahrzeugs erforderlichen Voraussetzungen
erfüllen, insbesondere diese über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. Sie müssen sie verpflichten, alle Vereinbarungen dieses Vertrages
einzuhalten. Die Mieter sind verpflichtet, auf Verlangen der Odenwald Garage die Namen und Anschriften derjenigen mitzuteilen, welchen sie
das Fahrzeug überlassen haben, insbesondere zur Fahrerfeststellung bei Verkehrsunfällen und Vorliegen von Ordnungswidrigkeiten oder
Straftaten mit dem Fahrzeug. Alle die Mieter betreffenden Bestimmungen dieses Vertrages gelten in gleicher Weise auch für die jeweiligen
berechtigten Fahrer.
2.3. Obhutspflicht
Die Mieter haben dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug sorgfältig gegen Diebstahl gesichert wird. In jedem Fall darf das Fahrzeug nur so
abgestellt werden, dass Beschädigungen durch Dritte, insbesondere durch den fließenden Verkehr, ausgeschlossen sind. Bei Auslandsfahrten
(die erlaubt sein müssen) darf das Fahrzeug nur verlassen werden, wenn es bewacht ist oder auf einem verschlossenen Einzel- oder
Sammelparkplatz bzw. in einer verschlossenen Garage abgestellt wird. Verstoßen die Mieter gegen diese Verpflichtungen, so haben sie, den
der Odenwald Garage entstehenden Schaden zu ersetzen.
2.4. Nutzungsbeschränkung
Den Mietern ist es untersagt, das Fahrzeug zu motorsportlichen Veranstaltungen, zu Testzwecken, sowie zu rechtswidrigen Zwecken, auch
soweit sie nur nach dem Recht des Tatorts verboten sind, insbesondere zur Beförderung von Gefahrgut zu benutzen. Eine Belastung des
Kraftfahrzeugs über das gesetzlich zulässige Maß sowie nach Vorgabe des Fahrzeugherstellers hinaus ist unzulässig. Das Fahrzeug muss so
betrieben werden, dass außerordentlicher Verschleiß nicht messbar ist (Reifen etc.).
2.5. Auslandsfahrten
sind grundsätzlich nicht gestattet, und bedürfen im Einzelfall der schriftlichen Genehmigung der Vermieterin auf der Vorderseite des
Mietvertrages.
2.6. Anzeigepflicht bei Unfall
Die Mieter/Fahrer sind verpflichtet, bei jeglichem Unfall mit dem Fahrzeug die Polizei hinzuzuziehen und darauf zu bestehen, dass der Unfall
polizeilich aufgenommen wird, auch dann, wenn ein anderer Unfallbeteiligter nicht vorhanden ist. Die Mieter oder deren Fahrer sind verpflichtet,
Namen, Vornamen und Anschriften aller Unfallbeteiligten und Zeugen, ferner Zeit, Ort, Straße sowie die polizeilichen Kennzeichen der
Unfallbeteiligten Fahrzeuge festzuhalten und dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Die Geltendmachung von unfallbedingten Ersatzansprüchen wegen einer Beschädigung des Fahrzeugs erfolgt ausschließlich durch die
Odenwald Garage. Die Mieter sind verpflichtet, der Odenwald Garage den Unfallhergang wahrheitsgemäß zu schildern und sie bei der
Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen durch Erteilung der erforderlichen Informationen zu unterstützen. Soweit sich bei den Fahrzeugpapieren ein
Formular zur Unfallaufnahme befindet, ist dieses zu verwenden und sorgfältig auszufüllen und der Vermieterin zu überlassen.
2.7. Mietdauer und Rückgabe
Die Mieter verpflichten sich, das Fahrzeug in dem von ihnen übernommenen Zustand am umseitig vereinbarten Rückgabetermin und Ort
während der Geschäftszeiten bei der Station der Odenwald Garage zurückzugeben. Falls die Mieter die vertraglich vereinbarte
Fahrzeugrückgabe ändern wollen, ist in jedem Fall die vorherige Zustimmung der Odenwald Garage einzuholen. Sollte die Rückgabe ohne
Einverständnis um mehr als 45 Minuten überschritten werden, wird neben der Kilometerpauschale eine Vertragsstrafe von 200,- € zusätzlich
pro angebrochene 4 Stunden vereinbart. Die nicht rechtzeitige Rückgabe des Kraftfahrzeuges am vereinbarten Rückgabeort, der
Fahrzeugpapiere oder der Fahrzeugschlüssel verpflichten die Mieter zum Ersatz des der Odenwald Garage hieraus entstehenden Schadens.
Wird der Mietvertrag außerordentlich gekündigt aufgrund von negativen Ereignissen oder der Unzuverlässigkeit des Mieters, kann die
Odenwald-Garage das Fahrzeug mit dem Zweitschlüssel vom Standort abholen. Die Kosten hierfür trägt der Mieter!
Da es immer wieder zu Verspätungen bei den Fahrzeugrücknahmen kommt, sehen wir uns gezwungen ihnen dies zu berechnen.
Ab: 30 min = 30,- €
60 min = 60,- €
90 min = 90,- €
Ab: 120 min = 120,- €
4 Std = 200,- €
8 Std wird ein kompletter Tag berechnet
2.7.1. Langzeitmiete
Bei Vertragslaufzeiten über zwei Monaten und einer verfrühten Rückgabe durch den Mieter fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40% der gesamten Restlaufzeit an.
2.8. Mietpreis
Etwaige von der Preisliste abweichenden Mietpreise, Sonderpreise oder Nachlässe gelten nur für den Fall der rechtzeitigen und
ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs. Bei Überschreitung der Mietzeit ist die Odenwald Garage berechtigt, abweichend von den auf
der Vorderseite des Mietvertrages vereinbarten Mietpreisen die gesamte Mietzeit nach Tagesgrundgebühr und Kilometerpreis entsprechend
ihrer Preisliste abzurechnen. Der Mietpreis ist sofort nach Rechnungsstellung rein netto ohne jeden weiteren Abzug zur Zahlung an die
Odenwald Garage fällig.
3. Pflichten des Vermieters
3.1. Versicherung, Haftung
Das Fahrzeug ist nach den gesetzlichen Vorschriften versichert. Eine Versicherung für Gefahrguttransporte besteht nicht.
Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit haftet die Odenwald Garage für alle darauf zurückzuführenden Schäden uneingeschränkt, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter ist die Haftung der Odenwald Garage für Sach- und Vermögensschäden auf
den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Odenwald Garage für Sach- und
Vermögensschäden nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Auch dabei ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren
Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz, als in den vorstehenden Absätzen geregelt ist, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des
geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für unerlaubte Handlungen gem. §§ 823, 831 BGB; eine etwaige
uneingeschränkte Haftung nach den Vorschriften des deutschen Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
3.2. Reparatur
Wird während der Mietzeit eine Reparatur notwendig, um den Betrieb oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen die
Mieter eine Vertragswerkstätte bis zum Kostenbetrag von 100,- € ohne Rücksprache beauftragen. Bei erforderlichen Reparaturen, die den
vorgenannten Kostenbetrag übersteigen, ist in jedem Fall die vorherige telefonische Zustimmung der Odenwald Garage einzuholen.
3.3. Technischer Defekt
Falls das Fahrzeug auf Grund eines technischen Defektes nicht mehr fahrfähig ist, sind die Mieter verpflichtet, hiervon unverzüglich die
Odenwald Garage telefonisch zu verständigen und die weitere Vorgehensweise mit dieser abzusprechen. Ist dort niemand zu erreichen, haben
die Mieter die nächstliegende, für den gemieteten Fahrzeugtyp autorisierte Werkstätte zu kontaktieren und, sofern eine Schadensbehebung
nicht an Ort und Stelle möglich ist, das Fahrzeug zu dieser Werkstatt transportieren zu lassen. Keinesfalls darf das Fahrzeug an Ort und Stelle
belassen werden. In jedem Fall ist die Odenwald Garage spätestens am folgenden Morgen zu informieren. Die Kosten hierfür werden den
Mietern von der Odenwald Garage erstattet, sofern die Mieter den technischen Defekt nicht zu vertreten (Haftung z.B. bei Überdrehen des
Motors, Fahren ohne Öl etc.) haben. Weitere Kostenerstattung oder den Ersatz eines Folgeschadens können die Mieter von der Odenwald
Garage nicht verlangen. Ein etwa erforderlicher Reparaturauftrag ist vorher mit der Odenwald Garage abzustimmen. Einen Ausfall oder eine
Beschädigung des Kilometerzählers haben die Mieter der Odenwald Garage unverzüglich mitzuteilen. Der Ausfall des Fahrzeuges vor
Mietbeginn durch höhere Gewalt oder nicht vorhersehbare Einflüsse berechtigt den Mieter nicht zu Schadensersatz. Evtl. geleistete
Vorauszahlungen werden zurückgew.hrt.
4. Haftung der Mieter bzw. Fahrer
Die Mieter haften der Odenwald Garage im Falle leichter Fahrlässigkeit in jedem Fall für Schäden am Fahrzeug, welche während der Mietzeit und
darüber hinaus bis zur ordnungsgemäßen und vertragsgemäßen Rücknahme durch die Vermieterin während der Geschäftszeiten entstanden sind,
insbesondere solchen, die durch das Ladegut, die Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe oder sonstiger Vorschriften oder Obhutpflichten, an
Sitzbezügen und Bodenteppichen, Felgen und Reifen verursacht wurden, sowie für Schäden die auf Grund einer unrichtigen Kraftstoffbefüllung des
Fahrzeuges durch die Mieter bzw. Fahrer entstanden sind, aber auch für alle sonstigen Schäden in voller Höhe. Dasselbe gilt bei einer Beförderung
von Gefahrgut. Ausgenommen hiervon sind Schäden, welche durch Mängel des Fahrzeugs selbst verursacht werden und welche für die Mieter nicht
vermeidbar waren. Sofern der vereinbarte Rückgabetermin außerhalb der Geschäftszeiten der Odenwald Garage liegt, haftet der Mieter auch für den
Zeitraum ab Rückgabe bis zum nächsten Beginn der Geschäftszeiten. Sämtliche Bestimmungen dieser Ziffer geltend außerdem auch in jedem Fall
ohne eigenes Verschulden der Mieter.
4.1. Haben die Mieter mit der Odenwald Garage eine Haftungsbeschränkung vereinbart, haften sie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem
Handeln, bei Fahren unter Alkoholeinfluss und bei Unfallflucht sowie im Falle einer Obliegenheitsverletzung gemäß Ziffern 2.1 – 2.6 dieser AGB
in vollem Umfang. Im Übrigen haften die Mieter vorbehaltlich der Vereinbarungen in Ziffer 4.1 lediglich in Höhe der vereinbarten
Selbstbeteiligung und auf Schadenspositionen, welche von der Fahrzeugversicherung nicht umfasst sind, z.B. Rückholkosten. Werden mehrere
unabhängige Schäden verursacht, haften die Mieter für jeden einzelnen Schadensfall bis zur Höhe der im Mietvertrag vereinbarten
Selbstbeteiligung.
Die Odenwald Garage erhebt bei Behördenanfragen aufgrund Verkehrsverstößen zum Ausgleich des daraus entstehenden erhöhten
Verwaltungsaufwandes für jeden einzelnen Vorgang eine Bearbeitungsgebühr gem. Preisaushang.
4.2. Die Odenwald Garage verpflichtet sich, Ansprüche auf Ersatz der Reparaturkosten des Fahrzeugs bzw. – bei Vorliegen eines Totalschadens –
auf Ersatz des Wiederbeschaffungswertes vermindert um den Restwert welche ihr gegen einen Unfallgegner der Mieter zustehen, an die Mieter
abzutreten, jedoch höchstens in Höhe desjenigen Betrages, welchen die Mieter selbst an die Odenwald Garage zum Ausgleich dieses
Schadens bezahlt haben. Nicht abgetreten werden können Ansprüche, welche auf Dritte übergegangen sind oder noch übergehen werden
(z.B. Fahrzeugversicherung). Diese Forderungsüberg.nge gehen der Abtretung an die Mieter vor. Die Abtretung kann nicht zum Nachteil eines
solchen Dritten geltend gemacht werden.
5. Weitere Vereinbarungen
5.1. Die Odenwald Garage ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich fristlos auch ohne vorherige Abmahnung zu kündigen, wenn ein Mieter gegen
eine Bestimmung dieses Vertrages oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen hat oder wenn gegen einen Mieter eine Maßnahme der
Zwangsvollstreckung eingeleitet wurde, jedenfalls aber dann, wenn die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gegen einen Mieter beantragt
wurde oder das Insolvenzverfahren beantragt wurde oder eine Zahlung aus diesem Vertrag nicht fristgerecht geleistet wurde. Bei
Langzeitmieten ist die Odenwald-Garage berechtigt den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn die Mietzahlung um mehr als 5 Tage nach
vereinbarung nicht geleistet wurde. Auch besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Mieter die angegebenen Kilometer um ein
Vielfaches überschreitet und die hinterlegte Kaution zur Deckung der Mehrkilometer nicht ausreicht.
5.2. Zurückbehaltungsrechte der Mieter können gegenüber der Odenwald Garage nur insoweit geltend gemacht werden, als sie auf demselben
Mietvertrag beruhen, aus dem die Odenwald Garage Ansprüche gegen die Mieter geltend macht.
5.3. Eine Abtretung von Forderungen der Mieter gegen die Odenwald Garage ist unzulässig.
5.4. Weitere Vereinbarungen, als auf der Vorderseite des Vertrages und in den AGB schriftlich niedergelegt, wurden nicht getroffen. Nachträgliche
Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
5.5. Persönliche Daten der Mieter werden von der Odenwald Garage in ihrer EDV erfasst. Mit meiner Unterschrift stimme ich den EU-DSGVO. Ein
widerruf muss schriftlich erfolgen.
5.6. Die Weitergabe dieser Daten an Dritte zur Durchsetzung berechtigter Interessen der Vermieterin im Rahmen des Vertrages und zu dessen
Abwicklung sowie im Rahmen der Durchsetzung von Ansprüchen der Odenwald Garage ist gestattet.
5.7. Wird die Buchung vier Wochen vorher bis eine Woche vor dem Termin vom Mieter storniert, ist die Anzahlung als Stornogebühr zu erheben. Ab
einer Woche vor dem Termin wir der gesamte Mietpreis erhoben. Umlegung der Buchung ist möglich. In diesem Fall reduzieren sich die
vorgenannten Gebühren um die Hälfte.
5.8. Eine Buchung ist erst verbindlich, wenn eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises, mindestens aber 50,- € geleistet wurde. Andernfalls
behält sich die Odenwald Garage das Recht vor Ihre Fahrzeuge anderweitig zu vermieten.
6. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Mosbach, Erfüllungsort Mosbachoder nach Wahl der
Odenwald Garage der Ort einer Niederlassung oder Vermietstation der Odenwald Garage, sofern der Mieter Kaufmann im Sinne des HGB ist und er
den Vertrag in Ausübung seiner geschäftlichen Tätigkeit schließt. Sollten einzelne Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so
berührt das die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist so auszulegen, dass sie einerseits wirksam ist und
andererseits der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte Zweck möglichst weitgehend erreicht wird.
6.1. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzen.
Eine eventuell unwirksame Vereinbarung ist so auszulegen, dass sie einerseits wirksam ist und andererseits der mit der unwirksamen
Bestimmung verfolgte Zweck möglichst nahe ist.
AGB Warenhandel & Eventbuchungen
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bestellungen und Eventbuchungen, die Sie im Online-Shop der
Sportwagenvermietung Odenwald Garage
EWimpfener Straße 3, 74928 Hüffenhardt Ot Kälbertshausen
Inhaber: Wolgang Symons,
tätigen.
Service-Hotline:0174 398 68 80,
E-Mail: info@odenwaldgarage.de
(2) Das Warenangebot sowie Kursangebote in unserem Online-Shop richtet sich ausschließlich an Käufer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(3) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.
(4) Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
(5) Sie können die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website
www.odenwaldgarage.de abrufen und ausdrucken.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Warenpräsentation im Online-Shop stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, im Online-Shop Waren zu bestellen.
(2) Mit Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab (§ 145 BGB).
(3) Nach Eingang des Kaufangebots erhalten Sie eine automatisch erzeugte E-Mail, mit der wir bestätigen, dass wir Ihre Bestellung erhalten haben(Eingangsbestätigung).
Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Kaufangebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande.
(4) Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklären oder wenn wir die Ware – ohne vorherige ausdrückliche
Annahmeerklärung – an Sie versenden.
§ 3 Preise
(1) Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile und verstehen sich zzgl. der jeweiligen Versandkosten.
§ 4 Zahlungsbedingungen; Verzug
(1) Die Zahlung erfolgt wahlweise:
Rechnung per Vorkasse,
Nachnahme,
Kreditkarte,
Paypal oder
Lastschrift.
(2) Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der
Auftragsbestätigung auf unser Konto zu überweisen.
(3) Bei Zahlung per Kreditkarte wird der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Bestellung auf Ihrer
Kreditkarte reserviert („Autorisierung“). Die tatsächliche Belastung Ihres Kreditkartenkontos erfolgt in dem Zeitpunkt, in dem wir die Ware an Sie versenden.
(4) Bei Zahlung per Lastschrift haben Sie ggf. jene Kosten zu tragen, die infolge einer
Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund von Ihnen falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen.
(5) Geraten Sie mit einer Zahlung in Verzug, so sind Sie zur Zahlung der gesetzlichen
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Für jedes Mahnschreiben, das nach Eintritt des Verzugs an Sie versandt wird, wird Ihnen eine
Mahngebühr in Höhe von 2,50 EUR berechnet, sofern nicht im Einzelfall ein niedrigerer bzw. höherer Schaden nachgewiesen wird.
§ 5 Aufrechung/Zurückbehaltungsrecht
(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung
echtskräftig festgestellt worden ist, von uns nicht bestritten oder anerkannt wird oder
in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu unserer Forderung steht.
(2) Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit Ihre Gegenforderung auf
demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferung; Eigentumsvorbehalt
(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware von unserem Lager an die von Ihnen angegebene Adresse.
(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
(3) Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, gilt ergänzend Folgendes:
– Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller
Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums
an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
– Sie dürfen die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem
Weiterverkauf erwachsen, an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an, Sie sind jedoch zur
Einziehung der Forderungen ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns das Recht vor, Forderungen selbst
einzuziehen.
– Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
– Wir verpflichteten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 7 Widerrufsrecht und Rücksendung
(1) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher
maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers
zugeschnitten sind (z. B. T-Shirts mit Ihrem Foto und Ihrem Namen), bei Lieferung versiegelter Waren, die aus
Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde oder bei Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
(2) Bitte vermeiden Sie Beschädigungen und Verunreinigungen. Senden Sie die Ware bitte möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Verwenden Sie ggf. eine schützende Umverpackung. Wenn Sie die
Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden, um Schadensersatzansprüche wegen
Beschädigungen infolge mangelhafter Verpackung zu vermeiden.
(3) Bitte rufen Sie vor Rücksendung unter der Telefonnummer +49 7263 919 69 38 bei uns an, um die Rücksendung anzukündigen. Auf diese Weise ermöglichen Sie uns eine
schnellstmögliche Zuordnung der Produkte.
(4) Bitte beachten Sie, dass die in den vorstehenden Absätzen 2 und 3 genannten Modalitäten nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts sind.
§ 8 Transportschäden
(1) Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte sofort bei dem Zusteller und nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt zu uns auf.
(2) Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen
Gewährleistungsrechte keine Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.
§ 9 Gewährleistung
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich Ihre Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB).
(2) Wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, beträgt die Verjährungsfrist für
Gewährleistungsansprüche bei gebrauchten Sachen- abweichend von den gesetzlichen
Bestimmungen – ein Jahr. Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder seiner
Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Im Übrigen gelten für die Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit folgenden Modifikationen:
– Für die Beschaffenheit der Ware sind nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers verbindlich, nicht jedoch öffentliche Anpreisungen und Äußerungen und sonstige Werbung des Herstellers.
– Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf
Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen
7 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der
Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche
ausgeschlossen.
– Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
– Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
– Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
§ 10 Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung: Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
(2) Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie
regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren
Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
(2) Auf Verträge zwischen uns und Ihnen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the
International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“).
(3) Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen uns und Ihnen.
Stand 01. Juni 2017
[gzd_complaints]